Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG FÜR VERBRAUCHERGESCHÄFTE
Stefanie Hausberger im Folgenden kurz Visagistin/Make up Artist genannt
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der Visagistin/Make up Artist ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Die Visagistin/Make up Artist schließt nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
1.3. Die Visagistin/Make up Artist erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch der Visagistin/Make up Artist bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5. Angebote der Visagistin/Make up Artist sind freibleibend und unverbindlich.
II. Vorzeitige Auflösung
2.1 Die Visagistin/Make up Artist ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
III. Zahlung
3.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung der Visagistin/Make up Artist des Zahlungseingangs als erfolgt.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Visagistin/Make up Artist – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
3.3 Sollte der Vertragspartner vorzeitig vom Vertrag zurücktreten gelten folgende Stornobedingungen:
Rücktritt wegen Todesfall oder schwerer Krankheit im nahen Umfeld des Vertragspartners (Verwandtschaft 1. Grades) spesenfrei.
Bis 181 Tage vorher 10 % (bereits getätigte Ausgaben, wie zB Probestyling, Telefonate, Organisation werden zuzüglich in Rechnung gestellt)
Ab 180 Tage vorher 30%
Ab 90 Tage vorher 50%
Ab 30 Tage vorher 75%
3.4 „Rücktrittsvorbehalt“
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, vom Vertrag und somit vom Auftrag ohne Frist zurückzutreten.
3.5 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Visagistin/Make up Artist ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
3.6 Alle Material- und sonstigen Kosten (Produkte, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, etc.), auch wenn deren Beschaffung durch die Visagistin/Make up Artist erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
3.7 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht der Visagistin/Make up Artist mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
3.8 Die Visagistin/Make up Artist ist Umsatzsteuerbefreit -Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UstG.
3.9 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Visagistin/Make up Artist sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen der Visagistin/Make up Artist stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Visagistin/Make up Artist anerkannt wurden.
IV. Datenschutz
Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass die Visagistin/Make up Artist damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Die Visagistin/Make up Artist als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:
Zweck der Datenverarbeitung: Die Visagistin/Make up Artist verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken der Visagistin/Make up Artist, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke der Visagistin/Make up Artist.
Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Die Visagistin/Make up Artist verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners: Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von der Visagistin/Make up Artist nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten die Visagistin/Make up Artist gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
von der Visagistin/Make up Artist zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
Datenübertragbarkeit zu verlangen
die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Visagistin/Make up Artist wenden.
V. Gewährleistung und Haftung
Soweit nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiters übernimmt die Visagistin/Make up Artist keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten / Allergien. Für Beschädigungen am Eigentum der Visagistin/Make up Artist‘s Studio, welche ein Kunde, ein Besucher oder aber auch deren Begleitpersonen (z.B. Kinder) zu verschulden hat, haften vorgenannte Personen vorbehaltlos.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Visagistin/Make up Artist.
VII. Reklamation / Widerruf / Rückgabe:
Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Umtausch ist nur im Originalzustand innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt möglich. Sonderaktionen und Sonderanfertigungen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Der Kunde/Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes zu gestatten. Sofern der Kunde/Käufer uns die Überprüfung verweigert, ist die Visagistin/Make up Artist von der Gewährleistung befreit.
Der vollständige Warenwert kann nur gutgeschrieben werden, wenn die Ware im Original-Zustand und in der unbeschädigten Original-Verpackung ist sowie bei Vorlage der Originalrechnung.
VIII. Salvatorische Klausel:
Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam so berührt sie die Rechtswirksamkeit der anderen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen nicht. Die Visagistin/Make up Artist verpflichtet sich, falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen rechtsunwirksam ist, diese Bestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Willen am nächsten kommt und dem gewollten Zweck am besten entspricht.
IX. Schlussbestimmungen:
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz der Visagistin/Make up Artist. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.